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Grundlagen

Warum benötigen Menschen in unserer hochzivilisierten Gesellschaft überhaupt Hilfe?

Jeder Mensch kann heutzutage in die verschiedensten Problemlagen geraten, sei es von Geburt an, durch Krankheit, zunehmender Veralterung, Verschuldung usw., und steht damit alleine da. Ihnen sollte geholfen werden. Nur wer kann diese Hilfe sicher stellen? Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Freunde oder aber durch gerichtlich bestellte Betreuer.

Betreuungsverein «Netzwerk Behindertenhilfe e.V.» - Grundlagen

Unser Betreuungsverein kann die nötigen Hilfen absichern. Wir arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Rechtliche Betreuung ist ein Rechtsanspruch!

Bei uns wird Hilfe zur Selbsthilfe groß geschrieben! Eigenkompetenzen werden erschlossen und bewusst eingesetzt! Die Rolle vom rechtlichen Betreuer ist die eines Mittlers zwischen dem Betroffenen und derjenigen Personen, die die notwendigen Hilfen tatsächlich erbringen.

"Der Betreuer ist weder berechtigt noch verpflichtet, praktische Hilfe zu leisten im Sinne von z. B. Versorgungsleistungen (Einkaufen, Wäschewaschen, Pflege usw.) … Transportdienste" (Raack/Thar, Leitfaden Betreuungsrecht, 5. Aufl. Köln 2009, S. 93).

Soviel Hilfe wie möglich, aber nur soviel wie nötig!

Bei der Prüfung der Frage, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, muss zwischen Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf unterschieden werden:

Erstere bezieht sich auf die Unfähigkeit des Volljährigen zur Besorgung seiner Angelegenheiten, Letzterer auf den Kreis der konkret zu besorgenden Angelegenheiten. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • psychische Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung (subjektive Betreuungsvoraussetzungen)
  • hieraus resultierendes Unvermögen, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen (Kausalität, objektive Betreuungsvoraussetzungen)
  • Erforderlichkeit der Betreuerbestellung wegen nicht Vorhandenseins anderer Hilfen (Angehörige, Bekannte, Freunde, Nachbarn etc.) bzw. einer Vollmacht
Betreuungsverein «Netzwerk Behindertenhilfe e.V.» - Grundlagen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Seiten:

 

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