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Vorsorge

Wofür sollte ich Vorsorge treffen?

Betreuungsverein «Netzwerk Behindertenhilfe e.V.» - Vorsorgen

Jeder Mensch kann in Situationen, wie Unfall, schwere Erkrankung oder des Alters, unverhofft geraten, in denen er seine Angelegenheiten des täglichen Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann. Um sich davor abzusichern, sollte jeder vorsorgen! In diesem Fall benennt er eine nahestehende Person seines Vertrauens oder andere Angehörige, die im Fall seiner eigenen Ent­scheidungs- und Handlungs­un­fähig­keit, für ihn rechtswirksam handeln können. Dies regelt die Vorsorgevollmacht.

Mit einer Patientenverfügung hinterlegen Sie für den Arzt ihre eigenen Wünsche im Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung. Diese ist auch als mögliche sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung verwendbar.

Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen eigener Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit einen rechtlichen Betreuer einsetzt.

 
Betreuungsverein «Netzwerk Behindertenhilfe e.V.»
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